Die Kreditwürdigkeitsprüfung: Kriterien, Verfahren und wichtige Aspekte

Kreditwürdigkeitsprüfung: Kriterien, Verfahren und wichtige Aspekte

Was ist die Kreditwürdigkeitsprüfung?

Die Kreditwürdigkeitsprüfung bewertet die Fähigkeit und Bereitschaft eines Verbrauchers, seinen Kreditverpflichtungen nachzukommen. Sie ist essenziell, um das Risiko für Kreditgeber zu minimieren und für Verbraucher, um eine verantwortungsbewusste Kreditaufnahme sicherzustellen.

Warum ist die Kreditwürdigkeitsprüfung wichtig?

Kreditgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Bewertung der Kreditwürdigkeit durchzuführen, insbesondere bei Immobiliendarlehen. Dabei stehen sowohl die Zahlungsfähigkeit als auch die Zahlungswilligkeit im Fokus.

Persönliche und wirtschaftliche Kreditwürdigkeit

Persönliche Kreditwürdigkeit

Die persönliche Kreditwürdigkeit basiert auf subjektiven Faktoren wie:

  • Fachliche Qualifikation und Erfahrung
  • Verhalten bei Verhandlungen
  • Nutzung früherer Kredite
  • Zuverlässigkeit in finanziellen Angelegenheiten

Wirtschaftliche Kreditwürdigkeit

Hierbei werden finanzielle Kennzahlen und Sicherheiten berücksichtigt:

  • Verwertbarkeit von Sicherheiten
  • Rentabilität des Investitionsvorhabens
  • Finanzplanung und Kalkulation
  • Zukünftige Einkommensentwicklung

Prüfung der Kreditwürdigkeit

Gemäß § 505b II BGB muss der Kreditgeber eine detaillierte Prüfung vornehmen:

Wesentliche Prüfungsaspekte

  • Werthaltigkeit der Immobilie: Der Immobilienwert bestimmt die mögliche Kredithöhe.
  • Finanzielle Situation: Einkommen, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten und Ersparnisse.
  • Lebensunterhaltskosten: Der Kreditnehmer muss über ausreichend Mittel für seinen Lebensunterhalt verfügen.
  • Rückzahlungsfähigkeit: Einnahmen und Sicherheiten müssen eine fristgerechte Rückzahlung gewährleisten.

Negative Prognose und rechtliche Rahmenbedingungen

Laut § 4 Abs.3 ImmoKWPLV darf das Alter oder Gesundheitszustand eines Antragstellers nicht automatisch zu einer Ablehnung führen. Solange eine Rückzahlung realistisch ist und Sicherheiten bestehen, bleibt eine Kreditvergabe möglich.

Aufklärungspflichten der Bank

Kreditgeber sind nicht verpflichtet, Verbraucher über die Zweckmäßigkeit eines Kredits oder Risiken aufzuklären. Die wirtschaftlichen Folgen und steuerlichen Aspekte müssen eigenständig bewertet werden.

Fazit

Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist ein essenzieller Schritt bei der Kreditvergabe. Neben der finanziellen Leistungsfähigkeit wird auch die persönliche Eignung des Antragstellers bewertet. Bei Zweifeln oder Unklarheiten empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, um mögliche Rechtsfolgen gemäß § 505d BGB zu vermeiden. Gerne können Sie noch heute einen Termin in meiner Kanzlei zur Besprechung Ihres Falls vereinbaren.

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