Adoptionsverfahren, Ihre persönliche Rechtsberatung in Wiesbaden
Als Adoption wird in Deutschland die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses definiert. Die biologische Abstammung des Adoptierten spielt hierbei keine Rolle, sodass die adoptierte Person mit erfolgreicher Adoption den Status eines Familienmitglieds einnimmt. Es wird zwischen Erwachsenenadoption und Kindschaftsadoption unterschieden. Gerne berate ich Sie rechtlich in dieser Angelegenheit und stehe Ihnen im Prozess der Adoption zur Seite.
Da eine Reform des Adoptionsrechts im Raum steht, verweise ich Sie auf meinen dazu verfassten Blogeintrag. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.