Die Ehe im deutschen Recht: Rechte und Pflichten der Ehegatten
Lebenslange Bindung der Ehe
Die Ehe wird in Deutschland grundsätzlich als eine lebenslange Verbindung eingegangen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Scheidung ausgeschlossen ist. Vielmehr bleibt das rechtliche Band der Ehe auch nach einer Scheidung bestehen, indem Verpflichtungen wie Unterhaltspflichten oder Versorgungsausgleichszahlungen weiter gelten.
Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft
Ehegatten sind verpflichtet, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen. Diese Verpflichtung kann gerichtlich eingefordert werden, wobei es um personale Ansprüche geht, deren rechtliche Durchsetzbarkeit jedoch stark eingeschränkt ist.
Personale Ehepflichten
Die Erfüllung personaler Ehepflichten kann nicht durch äußeren Zwang erzwungen werden. Zwar ist ein Verfahren zur Herstellung des ehelichen Lebens möglich, jedoch nicht vollstreckbar (§ 120 III FamFG). Indirekt können Verletzungen dieser Pflichten jedoch Rechtsnachteile nach sich ziehen, etwa im Hinblick auf das Trennungsjahr (§ 1565 II BGB), die Versagung von Unterhalt wegen grober Unbilligkeit (§ 1579 Nr. 3-7 BGB) oder Leistungsverweigerung auf Grund grober Unbilligkeit (§ 1381 BGB).
Wirtschaftliche Ehepflichten
Wirtschaftliche Ehepflichten hingegen können vollstreckt werden. Dazu zählen insbesondere Unterhaltsansprüche und Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, die auf Geld oder andere wirtschaftliche Güter gerichtet sind.
Verantwortung und Solidarität in der Ehe
Die Ehe wird als Verantwortungsgemeinschaft verstanden, in der die Ehegatten füreinander einstehen. Diese Verantwortung manifestiert sich vor allem im Unterhalts- und Güterrecht. Häufig wird diese gegenseitige Verantwortung durch Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen geregelt. Daher kommt dieser Verpflichtung in der Auslegung und Handhabung des Rechts besondere Bedeutung zu, indem häufig durch Verträge (z.B. durch Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen) gegenseitige Verantwortung in auch mitunter unzulässiger Art und Weise abbedungen wird.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und individuelle Lebensgestaltung
Das Gesetz konkretisiert die Pflichten innerhalb der Ehe nur teilweise, um den Ehegatten die Freiheit zu lassen, ihre Lebensform selbst zu definieren. Es bietet jedoch einen rechtlichen Rahmen, um Ungerechtigkeiten und einseitige Benachteiligungen zu verhindern. Zu den Pflichten zählen:
• Gemeinsames Leben und Haushaltsführung: Ehegatten sollen gemeinsam den Haushalt führen und sich um die Kinderbetreuung sowie Freizeitgestaltung kümmern.
• Mitbenutzung von Hausratsgegenständen und gemeinsamer Besitz an der Ehewohnung: Jeder Ehegatte muss dem anderen die Nutzung von Hausratsgegenständen und den Mitbesitz der Ehewohnung ermöglichen.
• Gegenseitiger Beistand und Rücksichtnahme: Ehegatten sollen einander in persönlichen Angelegenheiten beistehen, soweit dies nach Art und Bedeutung der Sache zumutbar ist, Rücksicht aufeinander nehmen und eine gleichberechtigte Partnerschaft innerhalb der Ehe führen.
Durch diese Regelungen wird die rechtliche und moralische Basis der Ehe gestärkt, die sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Verpflichtungen umfasst und auf gegenseitiger Verantwortung beruht.
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