Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg, Az.: 2 UF 23/22, wird im Lichte der bevorstehenden Corona-Schlussabrechnungen und der mittlerweile durch Gerichtsurteile offengelegten Verwaltungspraxis kritisch betrachtet. Insbesondere der Vertrauensschutz auf die Richtigkeit der vorläufigen Bescheide wird aufgrund des wohl durch die Verwaltung teilautomatisierten Prüfungsprozesses, sowie der offensichtlichen Nichteinbindung der Steuerberater in interne Prüfungsabläufe der Bewilligungsstellen hinterfragt.
Weiterlesen Anrechnung der Überbrückungshilfen auf den Unterhalt